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   BSG, 20.11.2019 - B 1 KR 39/19 B   

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https://dejure.org/2019,42863
BSG, 20.11.2019 - B 1 KR 39/19 B (https://dejure.org/2019,42863)
BSG, Entscheidung vom 20.11.2019 - B 1 KR 39/19 B (https://dejure.org/2019,42863)
BSG, Entscheidung vom 20. November 2019 - B 1 KR 39/19 B (https://dejure.org/2019,42863)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Eingang der Beschwerde beim LSG - Weiterleitung an das BSG im ordentlichen Geschäftsgang - Ablauf der Beschwerdefrist - Risiko- und Verantwortungsbereich des ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BSG, 20.11.2019 - B 1 KR 39/19 B
    Nach der Rspr des BSG liegt Verschulden eines Prozessbeteiligten grundsätzlich vor, wenn die von einem gewissenhaften Prozessführenden im prozessualen Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen worden ist (vgl zB BSGE 1, 227, 232; BSGE 61, 213, 214 = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 42; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 60 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 23 RdNr 5) .

    Dementsprechend ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das Fristversäumnis auch auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (vgl BVerfGE 93, 99, 114 f, dort zur Weiterleitung einer beim LG eingegangenen Berufung an das OLG; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61 mwN) .

    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zB die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden (vgl BVerfGE 93, 99, 114 f; BSGE 38, 248, 261 f = SozR 1500 § 67 Nr. 1 S 11 f; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61) .

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BSG, 20.11.2019 - B 1 KR 39/19 B
    Dementsprechend ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das Fristversäumnis auch auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (vgl BVerfGE 93, 99, 114 f, dort zur Weiterleitung einer beim LG eingegangenen Berufung an das OLG; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61 mwN) .

    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zB die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden (vgl BVerfGE 93, 99, 114 f; BSGE 38, 248, 261 f = SozR 1500 § 67 Nr. 1 S 11 f; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61) .

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BSG, 20.11.2019 - B 1 KR 39/19 B
    Unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren darf ein Gericht allerdings aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (vgl BVerfGE 57, 250, 274 f; BVerfGE 60, 1, 6 f; BVerfGE 75, 183, 188 und 190) und ist zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl BVerfGE 38, 105, 111 ff; BVerfGE 40, 95, 98 f; BVerfGE 46, 202, 210; BVerfGE 78, 123, 126) .
  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 4/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör - mündliche

    Das Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren gebietet dem Gericht, auf die Beteiligten in der konkreten Prozesssituation Rücksicht zu nehmen (BSG Beschluss vom 20.11.2019 - B 1 KR 39/19 B - juris RdNr 6 mwN) ; zugleich verbietet es widersprüchliches Verhalten.
  • BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 13/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Nach der stRspr des BSG liegt Verschulden eines Prozessbeteiligten grundsätzlich vor, wenn die von einem gewissenhaften Prozessführenden im prozessualen Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen worden ist (vgl BSG vom 20.11.2019 - B 1 KR 39/19 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 04.08.2022 - B 1 KR 98/21 B

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Erklärung über die persönlichen und

    Hiernach sind Gründe für eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts (vgl nur BSG vom 20.11.2019 - B 1 KR 39/19 B - juris RdNr 6) weder ersichtlich noch sind sonstige Wiedereinsetzungsgründe vorgetragen.
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